Um in die Klassenstufen 8 und 9 versetzt zu werden, darf man keine 6 und höchstens drei Fünfen auf dem Endjahreszeugnis haben, aber nicht in Deutsch und Mathe zusammen. Für die Versetzung entspricht eine 6 im E-Kurs einer 5 im G-Kurs und eine 5 im E-Kurs einer 4 im G-Kurs.
Wenn man durch eine Nachprüfung in einem Fach nachträglich die Versetzung erreichen kann, ist diese bei der Schulleitung von den Eltern beantragbar. In diesem Fall gibt es nach den Zeugniskonferenzen einen persönlichen Elternbrief. Die Nachprüfungen finden am Ende der Sommerferien oder in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres statt. Genaue Infos gibt’s in der Sekundarstufe-I-Verordnung § 16 Nachprüfungen und § 36 Versetzen, Wiederholen unter https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sek_i_v, natürlich auch bei den Klassenlehrkräften und beim Jahrgangsstufenleiter, bei Herrn Leps.